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1. Kursanmeldung
1.1. Die Anmeldung lautet persönlich auf das Kind und ist verbindlich. Sie gehen damit einen verbindlichen Vertrag ein.
1.2. Die definitive Kursbestätigung mit Rechnung erfolgt per Mail.
1.3. Die Kursplätze werden in Reihenfolge der Anmeldungseingänge vergeben.
1.4. acquababy bleibt es vorbehalten Teilnehmer ohne Angaben von Gründen aus dem Kurs auszuschliessen, auch wenn das Kursgeld bereits einbezahlt wurde.

2. Korrespondenz
2.1. Für organisatorische und administrative Fragen oder Abmeldungen infolge Krankheit wenden Sie sich bitte an die Organisatorin Patrizia Basler Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Telefon 041-371 10 81

3. Zahlungsbedingungen und Kosten
3.1. Die Kurse sind im Voraus zu bezahlen. Der aufgeführte Zahlungstermin auf der Anmeldebestätigung ist verbindlich. Eine Barzahlung in den Lektionen ist nur in Ausnahmefällen und in schriftlicher Absprache mit acquababy möglich. Es werden keine Kursgelder zurückerstattet. Versäumte Lektionen berechtigen zu keinem Preisabzug. Krankheit und Unfall vor oder während dem Kurs: Fragen Sie Ihre Versicherung ob dies gedeckt ist. Sie haben ausserdem die Möglichkeit, über die "Allianz-Assistance", eine Kursversicherung für diesen Fall abzuschliessen.
3.2. Kurzfristige Annullationen werden nebst einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.-- anteilsmässig in Rechnung gestellt: 14 Tage vor Kursbeginn: 50% des Kursgeldes / 7 Tage vor Kursbeginn: 75% des Kursgeldes / ohne schriftliche Abmeldung: 100% des Kursgeldes. Sollte der Kursbesuch nicht möglich sein - ist eine schriftliche Abmeldung Ihrerseits zwingend.
Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.
3.3. Wir behalten uns vor, die Kursgebühren bei Erhöhung der Infrastruktur-Kosten oder anderen nicht voraussehbaren Kosten den Gegebenheiten anzupassen.
3.4. Kursbeiträge können nicht rückerstattet werden. Auch nicht bei vorzeitigem Verlassen des Kurses und auch nicht bei versäumten Lektionen. Versäumte Lektionen berechtigen nicht zu einem Preisabzug.

4. Mahnkosten
4.1  Die Bezahlung des Kurses erfolgt mit der Anmeldebestätigung welche gemailt wird und die Zahlungsfrist enthält. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist bleibt es acquababy vorbehalten, Mahngebühren für die Abmahnung der Forderung zu erheben. Eine überfällige Forderung kann von acquababy auch jederzeit an einen externen Inkasso-Partner abgetreten werden. Dieser kann entsprechend zusätzliche Aufwände und Gebühren direkt dem Kunden in Rechnung stellen. Bei Zahlungsverzug werden sFr. 50.-- Mahnkosten zuzüglich weiterer Inkassokosten verlangt. Die Mahngebühr ist in jedem Fall bereits ab der ersten Mahnung geschuldet.

5. Absenzen
5.1. Es ist nicht möglich, versäumte Lektion nachzuholen. Es besteht in keinem Falle Anspruch auf Rückerstattung eines Teils des Kursgeldes. Die acquababy Kurse sind geschlossene Kurse. Sie finden in einem vorgeschriebenen Zeitraum statt. Eine regelmässige Teilnahme ist Voraussetzung für den Kurserfolg.
5.2. Bei Ausfall des Kindes kann kein anderes Kind geschickt werden.
5.3. Bei Krankheit oder Abwesenheit der entsprechenden Kursleiterin kann diese ohne Vorankündigung von einer anderen Leiterin vertreten werden oder die Lektion kann auf ein anderes Datum verschoben werden.

6. Gesundheit
6.1. Bitte berücksichtigen Sie zum Wohle aller Beteiligten, dass ein absolutes Schwimmverbot gilt bei: Ohrenentzündung, Augenentzündung, Durchfall, ansteckenden Hautkrankheiten, Läusen, Fieber.
6.2. Bitte planen Sie allfällige Impftermine Ihres Kindes so, dass möglichst viel Zeit bis zum nächsten Schwimmbadbesuch dazwischen liegt, mindestens aber 48 Stunden.
6.3. Teilnehmer/-innen sind selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Teilnehmer mit gesundheitlichen Problemen sind insbesondere für das Einholen einer ärztlichen Tauglichkeitsbescheinigung vor Kursbeginn  verantwortlich.

7. Versicherung
7.1. Die Versicherung (Unfall-, Haftpflicht- und Diebstahlversicherung) ist Sache der Teilnehmenden. Ohne einen schriftlichen Gegenbericht gehen wir davon aus, dass Sie und Ihr Kind gesund sind.
7.2. Die Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind obliegt vollumfänglich den Eltern oder der Aufsichtsperson/Begleitperson. Sie haben ihre Sorgfaltspflichten jederzeit zu erfüllen und insbesondere dafür zu sorgen, dass die Sicherheitsvorschriften zur Benutzung der Wasserflächen jederzeit eingehalten werden. Ablenkende Tätigkeiten wie z.B. das Bedienen von Handys oder Lesen sind zu vermeiden.
7.3. Die Unfallversicherung ist für jeden Teilnehmer/-in (Mutter, Vater, Kind, etc.) obligatorisch. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für jegliche Art von Unfällen.
7.4.  Die Benutzung der Anlagen erfolgt stets auf eigene Gefahr.
7.5.  Personen, die Aufsichtspflichten gegenüber Dritten haben, sind von ihren Sorgfaltspflichten durch das Betreten der Badeanlage nicht entbunden.
7.5. Für entstandene Schäden, Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann weder acquababy, Patrizia Basler, die Kursleiterin, noch der Schwimmbad-Vermieter haftbar gemacht werden.

8. Fotografieren und Filmen
8.1. Fotografieren oder filmen ist nur nach vorgängiger Absprache mit der Kursleiterin und der Schwimmgruppe erlaubt. Schwimmsport Schweiz untersagt das Fotografieren und Filmen der Kurse, wegen möglichem Missbrauch via Internet. Sind jedoch alle KursteilnehmerInnen und die Kursleitung damit einverstanden, kann die eigene Familie gefilmt resp. fotografiert werden. Falls ein(e) Kursteilnehmerin damit nicht einverstanden ist, akzeptieren wir dies selbstverständlich und die eigene Familie kann während dem Kurswechsel zwischen zwei Gruppen kurz fotografiert werden.

9. Hygiene im Schwimmbad
9.1. Schmutz (auch unsichtbarer) an Schuhen und Kleidern fördert im feucht-warmen Hallenbad die Bakterienbildung und kann Pilze oder andere Krankheiten hervorrufen. Aus diesem Grund dürfen sich im Hallenbadbereich nur Personen aufhalten, die Badebekleidung und Badeschuhe tragen, auch wenn Sie sich „nur kurz“ oder als Begleitung darin aufhalten. Seien Sie anderen Benutzern ein Vorbild, insbesondere den Kinder.
9.2. Gründliches Duschen vor dem Schwimmen ist obligatorisch. Das Staub-, Schweiss-Chlor-Gemisch wirkt sich nicht besonders förderlich auf die Wasserqualität aus (Schweiss = Harnstoff)
9.3. Nehmen Sie keinesfalls Esswaren oder Getränke ins Hallenbad. Auch in den Garderoben ist das Essen und Trinken verboten. Gerne dürfen Sie im Foyer oder Eingangsbereich essen.
9.4. Für Babys und Kleinkinder bis 4 Jahre sind Badewindeln  oder Badehosen bzw. Bikini aus Stoff obligatorisch.

10. Sicherheit
10.1. Kinder die einen Kinderschwimmkurs besuchen und auf ihren Kurseinsatz warten müssen, weil Ihre Eltern und Geschwister einen vorgängigen Kurs im Baby- oder Kleinkindschwimmen besuchen, dürfen auf der Bank in der Schwimmhalle warten, bis sie an der Reihe sind.
10.2. Aus sicherheitstechnischen Gründen dürfen sich keine zusätzlichen Geschwister alleine in der Badehalle oder im Wasser aufhalten.
10.3. Die Kursteilnehmer verlassen nach Ende der Schwimmlektion das Schwimmbecken.

11. Sicherheit im Kinderschwimmen
11.1 Die Eltern tragen unmittelbar vor und nach der Kurslektion die volle Verantwortung für Ihre Kinder. Die Schwimmlehrperson ist nur während der Kurszeit für das angemeldete Kind verantwortlich. Das Kind darf höchstens fünf Minuten vor Kursbeginn, sitzend auf der Bank, auf den Kursbeginn warten. Für Eltern, die ihr Kind in die Badehalle begleiten, ist das Tragen von Badeschuhen obligatorisch.
11.2. Die Aufsichtspflicht der Kursleitung endet nach der Verabschiedung der Kinderschwimmgruppe. Die Eltern nehmen ihr Kind unmittelbar nach beendeter Kurslektion in Empfang.
11.3. Eltern sollten sich während der Kinderschwimmlektion nicht am Bassinrand aufhalten. Wenn die Begleitperson das Bad verlässt, ist das Kind weniger abgelenkt und kann sich voll und ganz auf die Schwimmlektion konzentrieren.
11.4. Kinder die sich bei Übungen strikte verweigern, von der Entwicklung noch nicht so weit sind, um sich ohne Begleitperson im Wasser aufzuhalten oder Kinder die sich von der Gruppe entfernen, werden in einen tieferen Niveaukurs versetzt. Die Eltern werden darüber informiert. Dieser tiefere Niveaukurs muss nicht am selben Wochentag stattfinden. Nimmt die Familie dieses Angebot der Versetzung nicht an, gilt der Kurs als beendet. Keine Kursgeldrückerstattung.

12. Datenschutz
12.1. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.

13. Anerkennung
13.1. Der Kunde erkennt durch die Einzahlung des acquababy Kursgeldes unsere Bedingungen an. Er hat die AGB gelesen und verstanden. Abweichende oder mündlich getroffene Vereinbarungen bedürfen zusätzlich unserer schriftlichen Bestätigung.

14. Ausfall aufgrund höherer Gewalt
14.1. acquababy kann die Benutzung der Hallenbäder leider nicht garantieren. Für Kurse, die aufgrund höherer Gewalt (z.B. Schliessung eines Hallenbades, Betriebsstörung, Epidemien, Pandemien, Naturgewalt wie Sturm, Unwetter, Erdbeben und Überschwemmungen) nicht durchgeführt werden können, können keine Kursbeiträge rückerstattet werden.

15. Gerichtsstand
15.1. Der Gerichtsstand ist Luzern-Stadt in der Schweiz. Es ist ausschliesslich das Schweizer Recht anwendbar.